Informationen zu Richtlinien 2002/96/EU (WEEE) & 2002/95/EU (ROHS) 

Nachfolgend möchten wir Sie über die Umsetzung der o.g. Richtlinien informieren. Maßgeblich hierfür ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16. März 2005, welches für Deutschland insbesondere die Rücknahme von "Elektroschrott" regelt..


Als Assemblierer gelten wir laut Gesetzgeber als Erstinverkehrbringer und müßten daher die oben genannten Pflichten übernehmen. Da wir jedoch ausschließlich Komponenten in Deutschland bereits registrierter Hersteller verwenden, sind wir kein Hersteller im Sinne des ElektroG und dementsprechend nicht zur Registrierung verpflichtet, unabhängig davon, ob wir das fertige Produkt mit einer Eigenmarke versehen oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, das die Kennzeichnung des registrierten Herstellers auf jeder einzelnen Komponente erhalten bleibt.


Wir möchten Ihnen hiermit versichern, dass wir jede einzelne Komponente genaustens auf diese Richtlinien hin überprüfen und nur Komponenten in Deutschland registrierter Hersteller in unserem Online-Shop anbieten.


Quelle: Website der EAR Stiftung Elektro Altgeräte Register (Stand: 14.10.2005)

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